Rund um die Uhr Betreuung (Hintergrunddienst)

Die „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung in Form eines Hintergrunddienstes ist ein spezielles Angebot für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Erkrankung eine ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson benötigen. Der Hintergrunddienst wird in Wohnprojekten angeboten, in denen mehrere Menschen in einem Haus leben. Alle haben allerdings ihre eigene, abgeschlossene Wohnung. Es gibt einen Gemeinschaftsraum für gemeinsame Aktivitäten. Der Hintergrunddienst ist eine Art Bereitschaftsdienst und übernimmt Aufgaben und Tätigkeiten, die nicht von anderen Anbietern übernommen oder abgedeckt werden können, wie u.a. spontane pflegerische Tätigkeiten, die einer sofortigen Erledigung bedürfen; Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme; Hilfe in Notsituationen; Hilfe bei der Mobilisation; Hilfe beim An-und Auskleiden; Handreichungen, usw.

Unsere Hausgemeinschaft im Wohnprojekt Schweizer Haus, bietet genau diese 24-7-Bereitschaft (24-Stunden, 7-Tage die Woche). Hier wird das selbstbestimmte Wohnen durch ein breites Helfernetzwerk realisiert. Im Rahmen der individuellen Unterstützung werden pädagogische Zielsetzungen, z.B. das Abwickeln des gemeinsamen Einkaufes oder Terminkoordination bearbeitet. Durch den Haushaltsdienst werden stellvertretend hauswirtschaftliche Verrichtungen durchgeführt, die der Bewohner aufgrund seiner Beeinträchtigung nicht mehr eigenständig übernehmen kann, z.B. die Reinigung der Wohnung oder die Zubereitung von Mahlzeiten.

Des Weiteren können die Bewohner:innen einen externen Pflegedienst nutzen. In Situationen, in denen ein Bewohner spontane Hilfe und Unterstützung benötigt, kann er jederzeit auf eine 24-Stunden-Bereitschaft, den sogenannten Hintergrunddienst, zurückgreifen. Die Installierung eines Hintergrunddienstes ermöglicht den Bewohnern noch einmal eine ganze Reihe neuer Freiräume, die in Pflegeheimen nicht immer gewährleistet sind. Durch unsere individuellen Wohnangebote geben wir unseren Bewohner:innen die Möglichkeit, ihr Leben selbständig und selbstbestimmt in „die Hand“ zu nehmen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hintergrunddienstes ist eine Behinderung oder eine Krankheit, die eine ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson notwendig macht.

Auch hier entscheidet der Kostenträger aufgrund des BEIs, ob er die Kosten für den Hintergrunddienst übernimmt.

Planbare pflegerische Verrichtungen werden über die Pflegekasse finanziert. Hierzu kann der Kunde einen externen Pflegedienst beauftragen.

BetreuWo e.V