Betreutes Wohnen

Unsere Angebote


Im Vordergrund des ambulant betreuten Wohnens steht die Gestaltung eines weitgehend selbständigen und selbstbestimmten Lebens.

Die Leistungserbringung kann in Form von pädagogischer Unterstützung  (Fachleistungsstunden); stellvertretenden und oder nicht pädagogisch ausgerichteten Ausführungen (Assistenzleistungsstunden) und einer „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung (Hintergrunddienst) erfolgen.

Das ambulant betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, deshalb wird…

  • in einem sogenannten Hilfeplanverfahren der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf gemeinsam mit dem Kunden ermittelt.
  • der im Hilfeplanverfahren herausgearbeitete Unterstützungsbedarf gemeinsam mit dem Kunden zeitlich und räumlich geplant.
  • in regelmäßig stattfindenden Gesprächen der individuelle Bedarf überprüft und angepasst.
  • vom Kostenträger – in unserem Fall der Landschaftsverband Rheinland (LVR) – entschieden, ob ein Anspruch auf dem im Hilfeplanverfahren ermittelten Bedarf vorliegt. Auch überprüft er, ob die Kosten nicht vom Kunden selber übernommen werden kann weil z.B. Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.