Unsere Angebote
Im Vordergrund des ambulant betreuten Wohnens steht die Gestaltung eines weitgehend selbständigen und selbstbestimmten Lebens.
Die Leistungserbringung kann in Form von pädagogischer Unterstützung (Fachleistungsstunden); stellvertretenden und oder nicht pädagogisch ausgerichteten Ausführungen (Assistenzleistungsstunden) und einer „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung (Hintergrunddienst) erfolgen.
Das ambulant betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, deshalb wird…
- in einem sogenannten Hilfeplanverfahren der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf gemeinsam mit dem Kunden ermittelt.
- der im Hilfeplanverfahren herausgearbeitete Unterstützungsbedarf gemeinsam mit dem Kunden zeitlich und räumlich geplant.
- in regelmäßig stattfindenden Gesprächen der individuelle Bedarf überprüft und angepasst.
- vom Kostenträger – in unserem Fall der Landschaftsverband Rheinland (LVR) – entschieden, ob ein Anspruch auf dem im Hilfeplanverfahren ermittelten Bedarf vorliegt. Auch überprüft er, ob die Kosten nicht vom Kunden selber übernommen werden kann weil z.B. Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.