Betreutes Wohnen

Unsere Angebote


Im Vordergrund des ambulant betreuten Wohnens steht die Gestaltung eines weitgehend selbständigen und selbstbestimmten Lebens.

Die Leistungserbringung kann in Form von pädagogischer Unterstützung  (Fachleistungsstunden); stellvertretenden und oder nicht pädagogisch ausgerichteten Ausführungen (Assistenzleistungsstunden) und einer „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung (Hintergrunddienst) erfolgen.

Das ambulant betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, deshalb wird…

  • in einem sogenannten Hilfeplanverfahren der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf gemeinsam mit dem Kunden ermittelt.
  • der im Hilfeplanverfahren herausgearbeitete Unterstützungsbedarf gemeinsam mit dem Kunden zeitlich und räumlich geplant.
  • in regelmäßig stattfindenden Gesprächen der individuelle Bedarf überprüft und angepasst.
  • vom Kostenträger – in unserem Fall der Landschaftsverband Rheinland (LVR) – entschieden, ob ein Anspruch auf dem im Hilfeplanverfahren ermittelten Bedarf vorliegt. Auch überprüft er, ob die Kosten nicht vom Kunden selber übernommen werden kann weil z.B. Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. 
BetreuWo e.V